Wichtiger Hinweis:
Verehrte Auftraggeber und Interessenten, wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass die hier aufgeführten Gerichtsurteile nur zu Ihrer allgemeinen Information dienen sollen. Es handelt sich um keine Rechtsberatung. Irrtum ausdrücklich vorbehalten. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt.
Wann sind Detektivkosten erstattungsfähig und wann nicht?
Privatdetektei
Detektivkosten bei Streit zwischen Nicht-Eheleuten erstattungsfähig
OLG-Koblenz_14-W-78506
Auch bei einem Streit innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können die Kosten für einen Detektiv als Prozesskosten erstattungsfähig sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.
Nicht erstattungsfähig
Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit bei Verwendung eines GPS-Systems nicht erstattungsfähig
Überwachung mittels GPS-Systems stellt unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.
BGH_XII-ZB-10708
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Detektivkosten für die Erstellung eines umfassenden Bewegungsprofils des geschiedenen Ehegatten im Rahmen eines Unterhaltsrechtsstreites erstattungsfähig sind. Das Gericht entschied, dass auch Detektivkosten – sofern sie auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig waren – zu den Prozesskosten zählen können. Dies gilt allerdings nur, wenn die Mittel zur Beschaffung von Beweisen auch im Rechtsstreit verwertet werden dürfen. Daran fehlt es beispielsweise bei einem durch GPS-Sender erstellten umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofil.