Rechtsprechungen: Privat

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Wann sind Detektivkosten erstattungsfähig und wann nicht?

Privatdetektei

Detektivkosten bei Streit zwischen Nicht-Eheleuten erstattungsfähig

OLG-Koblenz_14-W-78506

Auch bei einem Streit innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können die Kosten für einen Detektiv als Prozesskosten erstattungsfähig sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.

Nicht erstattungsfähig

Detektivkosten im Unterhalts­rechts­streit bei Verwendung eines GPS-Systems nicht erstattungsfähig

Überwachung mittels GPS-Systems stellt unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeits­recht dar.

BGH_XII-ZB-10708

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Detektivkosten für die Erstellung eines umfassenden Bewegungsprofils des geschiedenen Ehegatten im Rahmen eines Unterhalts­rechts­streites erstattungsfähig sind. Das Gericht entschied, dass auch Detektivkosten – sofern sie auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig waren – zu den Prozesskosten zählen können. Dies gilt allerdings nur, wenn die Mittel zur Beschaffung von Beweisen auch im Rechtsstreit verwertet werden dürfen. Daran fehlt es beispielsweise bei einem durch GPS-Sender erstellten umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofil.

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